Laut aktueller Corona-Verordnung vom 23.04.2021 dürfen öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden (siehe hier), somit freuen wir uns unseren Mitgliedern während der durch den Lockdown bedingten Schließung Privattraining anbieten zu können.
Da wir durch das Einzeltraining nur begrenzte Anzahl von Schülern/innen unterrichten können, bitten wir Euch immer im 2 Wochentakt einen Termin zu vereinbaren. Natürlich kann man weiterhin täglich das Online Training nutzen.